Der Besuch beim Zahnarzt ist selten angenehm. Wird dann noch Zahnersatz fällig, wartet auf viele gesetzlich versicherte Patienten eine hohe Rechnung, allein für ein einzelnes Implantat können dann schon einmal 3.000 Euro fällig werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen kleinen Teil dieser Kosten, weshalb eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, wenn man nicht auf dem hohen Eigenanteil sitzen bleiben möchte.
Inhalt dieses Artikels:
- Was ist eine Zahnzusatzversicherung und wofür benötigt man sie?
- Welche Arten von Zahnversicherungen gibt es?
- Wann ist eine Zahnversicherung sinnvoll?
- Wann lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht?
- Welche Leistungen sind im Regelfall inklusive?
- Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
- Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
- Was lässt sich nicht versichern?
- Welche Kosten werden übernommen – und in welcher Höhe?
- Worauf beim Vergleich von Zahnzusatzversicherungen achten?
- Zahnzusatzversicherung Test – Was sagt Stiftung Warentest?
- Zahnzusatzversicherung vergleichen
Was ist eine Zahnzusatzversicherung und wofür benötigt man sie?
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine Form der Krankenzusatzversicherung und ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Bereich der Zahnbehandlung.
Am 1. Januar 2005 trat ein neues Zuschusssystem für Zahnersatz in Kraft. Seitdem zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur noch feste Zuschüsse zur sogenannten Regelversorgung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Behandlungskosten, geht man regelmäßig zur Vorsorge und lässt sich das im Bonusheft bestätigen, steigt der Festzuschuss auf maximal 65 Prozent. Die Differenz zu den tatsächlichen Behandlungskosten müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.
Die Regelversorgung deckt allerdings nur das ab, was für die Behandlung des Zahns tatsächlich notwendig ist. Fehlt etwa ein Zahn, erstattet die GKV einen festen Beitrag zum Zahnersatz in einfacher Ausführung. Dieser Zahnersatz reicht für die medizinische Versorgung aus, sieht aber meist weniger attraktiv aus.
Nicht zur Regelversorgung gehören zum Beispiel Goldlegierungen oder die Verblendung von Seitenzähnen. Benötigt man ein Implantat, leistet die GKV nur einen Zuschuss zur implantattragenden Krone.
Zahnersatz kann also schnell teuer werden. Für viele gesetzliche Versicherte lohnt sich daher der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, um den Eigenanteil zur Regelversorgung zu senken. Darüber hinaus gewährt die Zahnversicherung auch einen Zuschuss zu Behandlungen, welche die GKV nicht übernimmt.
- Barmenia
- Ergo direkt
- Hanse Merkur
- Envivas
- SmileProtect
- Württembergische
- Advigon (ehemals CSS)
- Barmer
- Huk Coburg
- AOK
- AXA
- DFV – Deutsche Familienversicherung
Welche Arten von Zahnversicherungen gibt es?
Wer heute nach einer Zahnzusatzversicherung sucht, sieht sich einer Vielzahl an unterschiedlichen Angeboten gegenüber. Mehr als 300 Tarife gibt es auf dem Markt, welche Leistungen die einzelnen Tarife übernehmen, ist individuell stark unterschiedlich.
Generell lassen sich zwei Formen der Zahnversicherung unterscheiden, wobei Versicherungsnehmer in beiden Tarifarten günstige Angebote finden können.
Die Mehrheit der angebotenen Tarife gehört zu den Zahnzusatzversicherungen nach Art der Schadensversicherung. Bei dieser Art der Versicherung werden keine Altersrückstellungen gebildet. Die Versicherungsbeiträge steigen mit dem Lebensalter des Versicherten. Junge Versicherungsnehmer können daher sparen, müssen aber im Laufe der Jahre immer höhere Beiträge aufbringen.
Bei Tarifen nach Art der Lebensversicherung richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Einen Teil der Beiträge verwenden die Versicherungen, um Altersrückstellungen zu bilden. Diese sorgen dafür, dass die Beiträge im höheren Lebensalter nicht steigen. Steigende Kosten im Gesundheitswesen können aber dennoch zu einer Erhöhung der Beiträge führen.
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte, die jetzt schon absehen können, in wenigen Jahren aufwendigere Behandlungen und Zahnersatz zu benötigen. Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, übersteigen für viele Patienten nämlich schnell das Budget. Das gilt vor allem, wenn gleich mehrere Zähne ersetzt werden müssen.
Wünscht man sich hochwertigen Zahnersatz und möchte Keramikkronen, Verblendungen für Backenzähne oder Implantate, ist man mit einer Zahnversicherung gut beraten.
Hat man Kinder, die über zwölf Jahre alt sind, ist eine Zahnversicherung ebenfalls sinnvoll, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei älteren Kindern nicht mehr alle Behandlungskosten, zahlt zum Beispiel nicht für eine Vollnarkose.
Eine Zahnversicherung schließt man am Besten ab, bevor größere Schäden am Gebiss entstanden sind. Erster Zahnersatz wird meist mit Mitte 40 fällig. Da die Zahnzusatzversicherungen für bereits laufende Behandlungen nicht zahlen, ist mit Mitte 30 bis Anfang 40 also der ideale Zeitpunkt für eine Zahnzusatzversicherung gekommen.
Wann lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht?
Sehr junge Menschen benötigen in aller Regel noch keinen Zahnersatz. Wer also mit Anfang 20 eine Zahnversicherung abschließt, zahlt meist viele Jahre lang Beiträge, bis man zum ersten Mal Leistungen in Anspruch nimmt. Das lohnt sich eher nicht.
Gehört man zu den glücklichen Menschen mit einem sehr kräftigen Gebiss, die den Zahnarzt nur einmal im Jahr zur Vorsorge aufsuchen, ist eine Zahnzusatzversicherung auch nicht unbedingt nötig. Um im Fall der Fälle für Zahnersatz aufkommen zu können, kann man lieber monatlich etwas Geld zurücklegen.
Reicht einem die Regelversorgung aus und man kann die Differenz zwischen Kassenzuschuss und Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlen, kann man sich ebenfalls überlegen, auf eine Zahnzusatzversicherung zu verzichten.
Die meisten gesetzlich Versicherten ab Mitte 30 werden jedoch von einer Zahnzusatzversicherung profitieren.
Welche Leistungen sind im Regelfall inklusive?
Welche Leistungen eine Zahnversicherung konkret abdeckt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Unterscheiden lassen sich reine Zahnersatzversicherungen und Zahnzusatzversicherungen mit erweitertem Leistungsspektrum.
Zahnersatzversicherungen decken alle Behandlungen ab, die dazu dienen, den Zahn ganz oder teilweise zu erneuern. Dazu gehören:
- Kronen
- Brücken
- Stiftzähne
- Inlays
- Onlays
- Implantate
- Zahnprothesen
Viele Zahnversicherungen bieten darüber hinaus auch Leistungen für Zahnbehandlungen an. Sie leisten im Regelfall eine Kostenerstattung bei
- Prophylaxe-Maßnahmen
- Karies- und Parodontitisbehandlungen
- höherwertige Füllungen, zum Beispiel aus Keramik
- professionelle Zahnreinigung
- Wurzelbehandlungen
- kieferorthopädischen Maßnahmen
Nicht jeder Tarif berücksichtigt jedoch alle hier aufgezählten Bereiche im gleicher Weise. Viele Versicherungen bieten etwa Policen mit Grund-, Standard- und Premiumversorgung an. Die Grundversorgung schließt dann beispielsweise nur den Zahnersatz ein, der Premiumtarif bietet auch die Kostenübernahme für Prophylaxe und kieferorthopädische Leistungen. Zuschüsse, um seine Zähne bleichen zu lassen, gibt es hingegen nicht.
Leistungen für Prophylaxe-Maßnahmen
Einige Policen übernehmen die Kosten für prophylaktische Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung und die Versiegelung der Kauflächen. Je nach Tarif übernehmen Zahnzusatzversicherer diese Behandlungen bis zu zweimal im Jahr.
Zur den zusätzlichen Leistungen gehören zudem funktionsanalytische Maßnahmen. Dabei prüft der Zahnarzt zum Beispiel, wie gut Zähne mit Kiefergelenken und Kaumuskulatur zusammenwirken.
Leistungen für Zahnspange und Kieferorthopädie
Wenn Kinder eine Zahnspange oder eine andere kieferorthopädische Behandlung benötigen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung oft zumindest einen Teil der Kosten.
Anders sieht das allerdings bei geringfügigen Zahnfehlstellungen aus. Ab dem 18. Lebensjahr leisten die GKV zudem keinen Zuschuss mehr für eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Maßnahmen, so dass man diese bei Bedarf in die Zahnzusatzversicherung einschließen sollte. Je nach Tarif übernehmen die Versicherungen dann bis zu 70 oder 80 Prozent der Behandlungskosten. Andere Policen gewähren eine Kostenerstattung von 50 Prozent unabhängig von einer Vorleistung der GKV.
Gibt es auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, kann Leistungen in der Regel erst nach einer achtmonatigen Wartezeit in Anspruch nehmen. Die Wartezeit beruht auf § 197 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz, auf die einige Anbieter in speziellen Tarifen verzichten. Das bedeutet allerdings nicht, dass man direkt nach dem Vertragsabschluss die Zahnarztrechnung einreichen und auf eine Kostenerstattung hoffen darf.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit enthält meist eine Summenbegrenzung, welche die Zuschüsse staffelt, die in den ersten Jahren auszahlen. Im ersten Jahr erhalten Versicherungsnehmer dann beispielsweise 500 Euro Zuschuss auf Zahnbehandlungen, im zweiten Jahr 1.000 Euro Zuschuss, im dritten Jahr maximal 1.500 Euro.
Nicht nur Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, auch einige andere Policen begrenzen die maximale Erstattungssumme in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Wie alle privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen stellen auch Zahnzusatzversicherer vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen. Die Versicherungen möchten auf diese Weise herausfinden, in welchem Zustand sich das Gebiss der Versicherungsnehmer befindet.
Vor Vertragsabschluss muss man zum Beispiel angeben, welche Zahnbehandlungen bislang durchgeführt wurden, ob bereits Kronen, Brücken oder Implantate vorhanden sind oder ob unbehandelte Zahnlücken vorhanden sind. Die Gesundheitsfragen sollte man in jedem Fall wahrheitsgemäß beantworten. Stellt die Versicherung nämlich nach einer Behandlung fest, dass unwahre Angaben gemacht wurden, kann (und wird) die Kostenerstattung verweigert werden.
Die Gesundheitsfragen können zum Stolperstein werden, wenn bereits Zähne fehlen. Nicht alle Versicherer nehmen Patienten mit unbehandelten Zahnlücken auf. Policen, die einen trotz Zahnlücken versichern, reduzieren oft die Erstattungssumme oder berechnen höhere Beiträge.
Es gibt jedoch auch einige Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung. Das Angebot ist kleiner als bei den Zahnzusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen, aber mehrere Tarife stehen zur Auswahl.
Das Leistungsspektrum von Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen fällt allerdings meist etwas geringer aus. Grundschutztarife verdoppeln oft maximal die Kostenerstattung für die Regelversorgung. Selbst Premiumtarife ohne Gesundheitsfragen bieten zudem keine Kostenübernahme für Zahnreinigung oder andere Prophylaxemaßnahmen.
Was lässt sich bei der Zahnzusatzversicherung nicht versichern?
Gar keine Leistungen gewähren Zahnzusatzversicherungen für Zahnprobleme, mit denen man sich bei Vertragsabschluss bereits in Behandlung befanden. Als laufende Behandlung gilt dabei schon, wenn der Zahnarzt beim letzten Kontrollbesuch die Überkronung eines Zahns empfohlen hat.
Darüber hinaus sollten die individuellen Leistungsausschlüsse der einzelnen Policen beachtet werden, weshalb die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor dem Vertragsabschluss aufmerksam durchgelesen werden sollten.
Welche Kosten übernimmt die Zahnversicherung – und in welcher Höhe?
Über eines sollte man sich bewusst sein: Selbst mit Zahnversicherung erhält man meist keine hundertprozentige Kostenerstattung, kann den Eigenanteil jedoch auf wenige Prozent senken. Die Vielfalt der verschiedenen Angebote ist groß. Einige Versicherer koppeln die Kostenerstattung an die Festzuschüsse der GKV, andere bieten eine Kostenerstattung unabhängig von den GKV-Leistungen.
Kostenerstattung gekoppelt an GKV-Leistungen
Eine Variante der Kostenübernahme besteht darin, den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung um einen bestimmten Prozentsatz aufzustocken. Je nach Tarif bieten die privaten Zahnversicherungen eine Aufstockungen von 50 bis 200 Prozent.
Viele dieser Versicherer werben zwar mit einer hundertprozentigen Kostenübernahme, ein genauerer Blick auf die Tarifbeschreibung zeigt dann aber, dass sie lediglich den Festzuschuss von 50 Prozent zur Regelversorgung verdoppeln. Behandlungen, die darüber hinaus gehen, müssen Patienten weiterhin aus eigener Tasche zahlen.
Andere Versicherungen berechnen ihre Erstattung nach dem Restbetrag, der nach dem Festzuschuss der GKV übrigbleibt. Ein Beispiel: Die Behandlungskosten betragen 1000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt davon 300 Euro. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt von den 700 Euro Restbetrag dann einen bestimmten Prozentsatz, etwa 50 Prozent, also 350 Euro. Die verbleibenden 350 Euro zahlt der Patient selbst.
Kostenerstattung unabhängig von GKV-Leistungen
Wieder andere Zahnversicherungen berechnen ihre Leistungen unabhängig vom Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie zahlen einen zuvor vereinbarten prozentualen Anteil an den Behandlungskosten, der bis zu den Höchstsetzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GÖZ) reichen kann. Meist handelt es sich dabei um Premiumtarife, für die man etwas höhere monatliche Beiträge zahlen muss.
Zahnversicherungen zahlen im vertraglich vereinbarten Rahmen auch für Behandlungen, die zwar in der GÖZ, nicht aber im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen erfasst sind.
Jetzt kann es in wenigen Fällen passieren, dass die Summe der Kostenerstattung durch GKV und Zahnzusatzversicherung 100 Prozent der Behandlungskosten übersteigt. In diesem Fall reduziert die Zahnversicherung ihre Leistungen entsprechend, denn Erstattungen von mehr als 100% sind nicht zulässig.
Die tatsächliche Kostenübernahme unterscheidet sich von Tarif zu Tarif
Welche Kosten Zahnversicherungen für verschiedene Behandlungen tatsächlich übernehmen, unterscheidet sich stark.
Die meisten Tarife sehen zwar Leistungen für Implantate vor, einige Anbieter begrenzen die Anzahl der Implantate jedoch auf vier, fünf oder sechs pro Kiefer. Wer mehr Implantate benötigt, muss für diese komplett selbst aufkommen. Einige Policen legen zudem eine Maximalleistungen für Implantate fest, zum Beispiel in Höhe von 500 oder 1.000 Euro.
Die Mehrzahl der Tarife schließt auch Leistungen für Inlays und Onlays ein, also für Einlagen- und Auflagenfüllungen aus Gold, Keramik oder Kunststoff. Auch hier gibt es jedoch große Unterschiede in der tatsächlichen Höhe der Kostenerstattung. Einige Anbieter begrenzen die Kostenübernahme etwa auf 250 Euro pro Jahr, andere erstatten maximal 400 Euro pro Jahr für Inlays und Onlays.
Worauf sollten Sie beim Vergleich von Zahnversicherungen achten?
Die Frage, welches die beste Zahnzusatzversicherung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die Police sollte natürlich vor allem auf das eigene Gebiss und die eigenen Bedürfnisse abgestimmt sein. Da die Leistungen und Erstattungshöhen der Zahnversicherungen so unterschiedlich ausfallen, ist ein unabhängiger Zahnzusatzversicherg Vergleich und das Lesen von Tests unabdingbar.
Viele interessiert beim Vergleich der Zahnversicherung zunächst einmal die Beitragshöhe. Neben den Kosten sollte man jedoch noch viele weitere Kriterien für den Versicherungsvergleich berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem der Leistungskatalog der jeweiligen Tarife.
Eine gute Zahnversicherung sollte mindestens die folgenden Leistungsbereiche abdecken:
- Zahnbehandlungen
- Zahnersatz
- kieferorthopädische Maßnahmen
Vergleichen sollte man auch, welche über den Standard hinausgehenden Leistungen die einzelnen Tarife bieten. Zahlen diese zum Beispiel auch für eine professionelle Zahnreinigung und Kauflächen-Versiegelung?
Prüfen sollte man auch folgende Fragen:
- Gibt es eine Wartezeit?
- Gibt es eine Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren?
- Erstattet die Versicherung nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze?
- Gelten spezielle Voraussetzungen für die Erstattung?
- Bezieht sich der Zuschuss auf den Eigenanteil oder auf die gesamten Behandlungskosten?
Mit einem unabhängigen Vergleich findet man eine Zahnzusatzversicherung, die einen auch mit Zahnersatz noch fröhlich lächeln lässt!
Zahnzusatzversicherung Test – Testergebnisse bekannter Portale
In regelmäßigen Abständen werden Zahnzusatzversicherungen von bekannten Portalen getestet und verglichen. Stiftung Warentest beispielsweise veröffentlichte zum Beispiel im November 2016 einen Test mit 209 verschiedenen Tarifen. Dabei verteilten sich die Noten wie folgt:
- 66 mal sehr gut
- 59 mal gut
- 58 mal befriedigend
- 26 mal ausreichend
Der Testsieger ist die Deutsche Familienversicherung geworden.
Die besten Tarife im Zahnzusatzversicherung Test waren:
Tarif | Note gesamt |
---|---|
Testsieger: DFV – Zahnschutz exklusiv | sehr gut (0,5) |
DKV – KDTP100 | sehr gut (0,6) |
DKV – KDTP100+KDBE | sehr gut (0,6) |
Hallesche – DentZE.100 | sehr gut (0,8) |
Hallesche – DentZE.100+DentPro.80 | sehr gut (0,8) |
Hallesche – DentZE.100+DentZB.100 | sehr gut (0,8) |
Hallesche – Giga.Dent | sehr gut (0,8) |
Bayer.Beamten-KK/UKV – ZahnPrivat Premium | sehr gut (1,0) |
Ergo Direkt – ZAB+ZAE+ZBB | sehr gut (1,0) |
Ergo Direkt – ZAB+ZAE+ZBB+ZBE | sehr gut (1,0) |
Münchner Verein – 571+572+573+574 | sehr gut (1,0) |
Münchner Verein – 571+572+574 | sehr gut (1,0) |
Zahnzusatzversicherung vergleichen
Im Internet gibt es verschiedene Vergleichsportale, eines dieser Portale ist zum Beispiel finanzen.de, über das ein Vergleich verschiedener Tarife vorgenommen werden kann.
Rechtlicher Hinweis: Verantwortlich für die Versicherungen und den Inhalt der Tarife ist finanzen.de. Diese Webseite ist nur Tippgeber und übernimmt keine Beratungsleistung. Wir können daher auch keine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben übernehmen und bitten bei Fragen direkt auf das Portal finanzen.de zuzugehen.
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Ein Zahnarzt hat mir mal all on 4 empfohlen. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich das machen lassen soll. Kann jemand aus eigener Erfahrung dazu etwas berichten?
Hallo zusammen,
dies ist ein sehr informativer Artikel.
Über diese Thematiken habe ich oft nachgedacht, Zahnimplantate sind eine tolle Sache, die einem Menschen helfen können.
Vielen Dank dafür.
Ich bedanke mich herzlich für die ausführlichen Infos zu der Zahnversicherung! Meinem Bruder wurde ein Zahnimplantat empfohlen. Mir scheint, eine Versicherung in seinem Fall wäre ganz sinnvoll. Vielleicht gibt es Ideen dazu, um die Kosten irgendwie zu sparen. Mein Dankeschön für die Tipps!