Wissenswertes zur Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Der Zahnarztbesuch ist wohl für viele Patienten ein unangenehmer Termin. Steht dann noch eine intensive Behandlung an den Zähnen bevor, wünscht sich eine Vielzahl der Patienten eine Vollnarkose. Doch was hat es mit dieser überhaupt auf sich und wird sie immer von den Krankenkassen bezahlt? Ein kleiner Überblick.

Viele Menschen haben Angst vor dem Zahnarzt - Bei einigen Behandlungen kann daher eine Vollnarkose sinnvoll sein

Was ist der Unterschied zwischen Vollnarkose und lokaler Betäubung?

Bei der lokalen Betäubung wird auch von der Lokalanästhesie gesprochen, während die Vollnarkose als Allgemeinanästhesie bezeichnet wird. Bei der örtlichen Betäubung wird nur ein Teil des Behandlungsgebietes betäubt, so dass der Patient bei Bewusstsein bleibt und die Gehirn- und Lungenfunktion nicht beeinträchtigt wird.

Bei der Vollnarkose wird der Patient vom Zahnarzt hingegen komplett in einen Tiefschlaf versetzt, der Patient ist also nicht bei Bewusstsein und verschiedene Körperfunktionen werden ausgeschaltet. Die Vollnarkose ist so “reguliert”, dass der Patient erst nach Vollendung der Behandlung aufwacht und sich nicht mehr an die Behandlung/OP erinnert.

Wann wird eine Vollnarkose angewendet?

Im Allgemeinen wird beim Zahnarzt häufig nur eine örtliche Betäubung gesetzt. Dennoch gibt es natürlich Umstände, die eine Vollnarkose unumgänglich machen, sofern der Patient die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt. Gerade Zahnschmerzen zählen zu den unangenehmsten Schmerzen, da der Mundraum, bzw. die Zähne und die Zahnwurzeln von etlichen Nerven und Nervenfasern durchzogen werden.

So wird die Narkose vor allem bei schweren Eingriffen am Kiefer, den Zähnen oder Zahnwurzeln angewandt, etwa wenn Zahnimplantate in den Ober- oder Unterkiefer gesetzt werden. Müssen mehrere Weisheitszähne gezogen werden, kann sie auch von Nöten sein. Liegen besondere Umstände des Patienten vor, wie etwa eine Allergie gegen die Lokalanästhesie oder eine Organerkrankung, kann ebenfalls eine Vollnarkose sinnvoller sein. Psychische Angststörungen wie eine Zahnarztphobie (Detalphobie) können eine Vollnarkose rechtfertigen, obwohl sie “medizinisch” nicht notwendig wäre.

Auch bei Patienten, die Probleme mit dem Bewegungsapparat haben, unter Würgereflexen leiden, sowie geistig beeinträchtigte Patienten, können von der Vollnarkose profitieren. Zudem kann es bei (kleinen) Kindern sinnvoll sein, eine Vollnarkose durchzuführen, entweder wenn sie sehr große Angst vorm Zahnarzt haben oder wenn sie aus diesem (oder einem anderen Grund) nicht kooperieren und dem Zahnarzt die Behandlung erschweren. Jedoch können auch Patienten eine Vollnarkose erhalten, wenn sie einfach Angst vor den Schmerzen haben oder sich zusätzlichen Stress ersparen möchten. Das “Horrorszenario” nach der Narkose nicht mehr aufzuwachen, ist natürlich ein relativ seltener Fall, kann aber natürlich auftreten. Der Narkosearzt informiert die Patienten jedoch über alle Risiken.

Wie teuer ist die Vollnarkose?

Prinzipiell müssen Patienten bei einer Vollnarkose die Kosten selbst tragen. Die Kosten für eine Vollnarkose können variieren, liegen im Regelfall aber bei ein paar Hundert Euro, so dass Patienten am Besten im Vorfeld den behandelnden Zahnarzt oder Kieferchirurgen fragen sollten, mit welchem Beitrag zu rechnen ist. Die unterschiedlichen Kosten kommen durch die unterschiedliche Behandlungsdauer zustande, wie Dr. Pantas auf seiner Webseite schreibt. Er betreibt eine Zahnarztpraxis in Düsseldorf und schreibt, dass man pro Stunde mit etwa 200 bis 250 Euro für eine Behandlung in Vollnarkose rechnen kann.

Führt der Zahnarzt in seiner Praxis zum Beispiel kleinere Operationen durch (z.B. Weisheitszahn OP) und wird der Patient ins Krankenhaus überwiesen (Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie), so muss auch hier die Narkose meistens selbst bezahlt werden.

Werden die Kosten durch die Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung übernommen?

Wie bereits oben angemerkt, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel selten eine Vollnarkose. Eine Lokalanästhesie wird hingegen immer von den Krankenkassen bezahlt. Doch manchmal machen die Krankenkassen Ausnahmen und übernehmen die Kosten doch. Dies ist beispielsweise bei Patienten der Fall, die nachweislich unter einer Zahnarztphobie leiden, die auch behandelt wird. Auch bei Eingriffen, bei dem eine normale Betäubung nicht ausreichend wäre, weil Patienten nachweislich das einfache Betäubungsmittel nicht vertragen (allergische Reaktion), kann für eine Kostenübernahme sorgen.

Kinder unter 12 Jahren bekommen von der Krankenkasse die Kosten einer Vollnarkose übernommen, ebenso wie Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung oder schweren Bewegungsstörungen. Über die Frage “wann” die Narkose unumgänglich ist, entscheidet der Zahnarzt, der die Behandlung durchführt. In der Krankenkasse selbst, beziehungsweise dem medizinischen Fachdienst (MFD), wird dann nochmals überprüft, ob eine Kostenübernahme genehmigt wird.

Wissenswertes zur Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Wenn Patienten öfter mit ihren Zähnen Schwierigkeiten haben, gibt es die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Hierzu sollte sich der Patient im Vorfeld informieren, ob die Zusatzversicherung auch die Vollnarkose zahlt, denn das tut sie nicht immer. Manchmal werden auch nur die Kosten zu 80-90 % übernommen. Daher sollte man genau bei seiner Versicherung nachfragen und auch detaillierte Formulierungen beachten. Die Versicherungen unterscheiden sich mitunter sehr voneinander.

Welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es?

Wie bei jedem anderen Eingriff auch, ist eine Vollnarkose mit einigen Risiken verbunden. Daher führen der Zahnarzt und der Narkosearzt mit den Patienten ein Vorgespräch durch, bei dem auch mögliche Vorerkrankungen, Allergien etc. besprochen werden. Bei schweren vorherigen Operationen, einer Schwangerschaft oder schweren Erkrankungen an Lunge, Herz, Gehirn, Leber etc. kann sogar der Ausschluss einer Vollnarkose erfolgen. Drogen- oder Alkoholkonsum, sowie das Alter des Patienten spielen ebenso eine entscheidende Rolle.

Zu den Nebenwirkungen zählen zum Beispiel: Herzkreislaufstörungen, Störungen beim Gedächtnis oder anderen Hirnfunktionen, allergische Reaktionen, Beatmungsprobleme, nach der Narkose kann es zu Übelkeit und/oder Erbrechen kommen, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden und Heiserkeit können auftreten (durch den eingeführten Beatmungsschlauch), sowie Taubheitsgefühle, Missempfindungen oder Bewegungseinschränkungen an Armen, Beinen, Händen.

Die Wahrscheinlichkeiten sind häufig sehr gering, allerdings sollten im Vorfeld eventuell vorhandene Ängste beim Arzt offen angesprochen werden.

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